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Ausfallentschädigungen Kulturschaffende

Kulturschaffende und Kulturunternehmen im Kanton Zürich können ab sofort Gesuche über das elektronische Gesuchsportal des Kantons Zürich, Fachstelle Kultur einreichen. Eingabefrist ist der 31. März 2021. Gesuchsberechtigt sind Kulturschaffende, die mindestens seit dem 1. November 2020 als Selbständigerwerbende*r bei der Ausgleichskasse angemeldet sind. Alle weiteren Fragen zu den Ausfallsentschädigungen unter der Hotline: 043 259 25 90 / Mo-Fr 14-17 Uhr.

Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum 1. November 2020 bis 31. Januar 2021 sind rückwirkend so rasch als möglich, spätestens aber bis am 31. März 2021 einzugeben.

Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Februar 2021 bis 30. April 2021 sind rückwirkend so rasch als möglich, spätestens aber bis am 31. Mai 2021 einzugeben.

Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Mai bis 31. August 2021 sind rückwirkend so rasch als möglich, spätestens aber bis am 30. September 2021 einzugeben.

Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2021 sind spätestens bis am 30. November 2021 einzugeben.

Online-Gesuchserfassung des Kantons Zürich, Fachstelle Kultur

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